Vergleichende Preiswerbung für Nahrungsmittel, die substituierbar sind, ist nicht allein deshalb unzulässig, weil sich die Nahrungsmittel hinsichtlich ihrer Essbarkeit und des Genusses, den sie dem Verbraucher bereiten, je nach den Bedingungen und dem Ort ihrer Herstellung, den enthaltenen Zutaten und der Identität ihres Herstellers voneinander unterscheiden. Eine derartige Werbung ist aber unzulässig, wenn