Erste Rechtsprechung
CMR Art 31 Abs 1, Art 33, 41
Nach Art 33 CMR kann der Beförderungsvertrag eine Bestimmung enthalten, durch die die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts begründet wird, jedoch nur, wenn die Bestimmung ausdrücklich vorsieht, dass das Schiedsgericht das CMR anzuwenden hat. Die Schiedsklausel iSd Art 33 CMR ist aber gem Art 41 CMR nichtig und rechtsunwirksam, soweit mit ihr das gleiche Ziel wie mit einer Gerichtsstandsklausel erreicht werden soll (nämlich ein Ausschluss der in Art 31 Abs 1 CMR genannten internationalen Zuständigkeiten).