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Firmenbuch: Unterbrechung des Eintragungsverfahrens

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/724RdW 2010, 720 Heft 11 v. 18.11.2010

FBG § 19 Abs 1 und Abs 2

Zur möglichen Unterbrechung eines Eintragungsverfahrens gem § 19 Abs 1 FBG genügt es, dass ein anderes Verfahren bei Gericht anhängig ist, Streitanhängigkeit ist nicht erforderlich.

Für das Absehen von der Unterbrechung gem § 19 Abs 2 FBG muss das rechtliche oder wirtschaftliche Interesse an einer raschen Erledigung das Interesse der Klärung der präjudiziellen Rechtsfrage im anderen Verfahren erheblich überwiegen.

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