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Auftragsvergabe an Arbeitskräfteüberlasser als vergaberechtliches Problem

WirtschaftsrechtDr. Andreas GerhartlRdW 2010/713RdW 2010, 711 Heft 11 v. 18.11.2010

Will ein öffentlicher Auftraggeber einen Arbeitskräfteüberlassungsvertrag abschließen, so stellt sich die Frage, ob dieser Vorgang dem BVergG 2006 unterliegt. Da Arbeitsverträge vom Geltungsbereich des BVergG 2006 ausgenommen sind, hängt die Beantwortung dieser Frage davon ab, ob der Terminus "Arbeitsvertrag" auch Arbeitskräfteüberlassungsverträge inkludiert.

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