Dem UFS erscheint es fraglich, ob bei Übernahme von Verlusten einer ausgegliederten Immobiliengesellschaft durch die alleinige Gesellschafterin (hier: eine Landeshauptstadt) Gesellschaftsteuerfreiheit tatsächlich nur bei Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrages angenommen werden darf oder ob die Voraussetzung für eine Gesellschaftsteuerfreiheit nicht auch dadurch gegeben ist, dass der Bürgermeister vom Gemeinderat beauftragt wurde, jährlich einen Gesellschafterzuschuss zur Verlustabdeckung in Höhe des Betrages zu gewähren, der in dem von der Gesellschaft vor Beginn des Wirtschaftsjahres beschlossenen Wirtschaftsplan dafür präliminiert ist. UFS Linz 6. 10. 2010, RV/0372-L/08.