Die Steuerbegünstigung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG für Auslandsmontagen wurde 1979 zum Zweck einer Exportförderung für österreichische Unternehmen eingeführt, ist aber nunmehr im Hinblick auf die unmittelbare Anwendbarkeit des EU-Rechts sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Der VfGH hat daher § 3 Abs 1 Z 10 EStG aufgehoben, und zwar sowohl in der Stammfassung als auch - mit Ablauf des 31. 12. 2010 - in der geltenden Fassung BGBl I 2005/161. VfGH 30. 9. 2010, G 29/10 ua.