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Annullierung des Zubringerflugs - Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der FluggastrechteV [VO (EG) 261/2004]

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2010/691RdW 2010, 677 Heft 11 v. 18.11.2010

Der BGH kam zum Ergebnis, dass für die Bemessung der Ausgleichszahlung nicht nur die Entfernung zum Zielort des annullierten Zubringerflugs maßgeblich ist, sondern im Falle von direkten Anschlussflügen vielmehr auch die weiteren Zielorte zu berücksichtigen sind, an denen der Fluggast infolge der Annullierung verspätet ankommt. BGH 14. 10. 2010, Xa ZR 15/10.

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