Erste Rsp zur Frage, ob § 607 Abs 12 ASVG idF SRÄG 2008 auch auf bereits zuerkannte Pensionen anzuwenden ist
ASVG § 607 Abs 12, § 637 Abs 2
Wurde einem Versicherten bereits vor dem 1. 8. 2008 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab einem bestimmten Stichtag zuerkannt, so hat er keinen Anspruch auf Neuberechnung seiner Pension unter Berücksichtigung der neuen Langzeitversichertenregelung ("Hacklerregelung") bzw auf Weitergewährung als abschlagsfreie Langzeitversichertenpension gem § 607 Abs 12 ASVG.