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Missbräuchliche einvernehmliche Auflösung im Krankenstand

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/665RdW 2010, 649 Heft 10 v. 15.10.2010

EFZG §§ 5, 6

ASVG § 539a

Vereinbaren DG und DN während eines Krankenstandes die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses und sagt der DG dabei die Wiedereinstellung nach der Gesundschreibung durch den Chefarzt zu, so wird damit keineswegs die dauernde Beendigung des Dienstverhältnisses beabsichtigt, sondern bloß die Abdingung der Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall. Da eine solche Vereinbarung nichtig ist, ist die Versicherungspflicht des DN während des Krankenstandes weiterhin aufrecht.

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