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Keine Anfechtung der Zahlung der Stromrechnung bei Zug-um-Zug-Charakter

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/656RdW 2010, 634 Heft 10 v. 15.10.2010

KO: § 28 Z 2, § 30 Abs 1 Z 1 und 3, § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall

Die Anfechtungstatbestände § 30 Abs 1 Z 1 und 3 KO (Kennen/Kennenmüssen der Begünstigungsabsicht) und § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO (Befriedigung eines Konkursgläubigers) scheiden von vornherein aus, wenn ein anfechtungsfestes Zug-um-Zug-Geschäft vorliegt.

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