KO idF vor 1. 7. 2010 § 2 Abs 1, § 6 Abs 1, § 7
KSchG § 28
Der Unterlassungs- und Urteilsveröffentlichungsanspruch nach § 28 KSchG (Verbandsklage) ist eine Rechtsstreitigkeit, die die Geltendmachung oder Sicherstellung von Ansprüchen auf das zur Konkursmasse gehörige Vermögen iSd § 6 Abs 1 KO bezweckt, weil es für die Rechtsstellung der Gemeinschuldnerin und damit die Konkursmasse von unmittelbarer Bedeutung ist, ob sie sich auf die inkriminierten Klauseln ihrer AGB berufen kann oder nicht. Analog zur Judikatur zu den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen ist auch hier davon auszugehen, dass die geltend gemachte Forderung nicht der Anmeldung unterliegt.