AEUV Art 101 ff
Der unternehmensinterne Schriftwechsel (hier: im Bereich des Wettbewerbsrechts) mit einem Syndikusanwalt ist nicht durch die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt geschützt.
AEUV Art 101 ff
Der unternehmensinterne Schriftwechsel (hier: im Bereich des Wettbewerbsrechts) mit einem Syndikusanwalt ist nicht durch die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt geschützt.