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EuGH: Kein Schutz des unternehmensinternen Schriftwechsels mit einem Syndikusanwalt

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/645RdW 2010, 628 Heft 10 v. 15.10.2010

AEUV Art 101 ff

Der unternehmensinterne Schriftwechsel (hier: im Bereich des Wettbewerbsrechts) mit einem Syndikusanwalt ist nicht durch die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt geschützt.

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