vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgrenzung von verwaltungsbehördlichem Untersuchungsverfahren und gerichtlichem Ermittlungsverfahren

SteuerrechtDr. Karl-Werner FellnerRdW 2009/627RdW 2009, 616 Heft 9 v. 15.9.2009

Am Beginn von Ermittlungen wegen des Verdachts eines Finanzvergehens wird oftmals noch nicht feststehen, ob zur Ahndung der Straftat das Gericht oder die Finanzstrafbehörde zuständig ist. Der Beurteilung der Zuständigkeit kommt aber schon im Ermittlungsverfahren erhebliche Bedeutung zu, da der Rechtsschutz in den beiden Verfahrensarten völlig unterschiedlich geregelt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte