Am Beginn von Ermittlungen wegen des Verdachts eines Finanzvergehens wird oftmals noch nicht feststehen, ob zur Ahndung der Straftat das Gericht oder die Finanzstrafbehörde zuständig ist. Der Beurteilung der Zuständigkeit kommt aber schon im Ermittlungsverfahren erhebliche Bedeutung zu, da der Rechtsschutz in den beiden Verfahrensarten völlig unterschiedlich geregelt ist.