Endgültigerklärung eines vorläufigen Bescheides/Abgabenfestsetzung nach Selbstbemessung
In zwei jüngst ergangenen Erkenntnissen hat der VwGH zum neuen § 201 BAO (idF AbgRmRefG) und wieder einmal zum Verhältnis zwischen vorläufigen und endgültigen Bescheiden iSd § 200 BAO Stellung genommen.