ASGG § 51
Dass ein AN berechtigt ist, von einem anderen Unternehmen (hier: ausländischer Mutterkonzern der Arbeitgebergesellschaft) aufgrund eines Aktienoptionsprogramms Aktien zu erwerben, begründet weder eine unmittelbare noch eine "mittelbare" AG-Stellung dieses Unternehmens iSd § 51 Abs 1 und Abs 2 ASGG.