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AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz - jetzt wird's ernst

ArbeitsrechtMag. Rainer WerdnikRdW 2009/603RdW 2009, 596 Heft 9 v. 15.9.2009

Die AuftraggeberInnen-Haftung ist in den §§ 67a ff ASVG verankert.11 BGBl I 2008/91. Die Inkraftsetzung wurde mit dem Zeitpunkt bestimmt, in dem der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz durch Verordnung feststellt, dass die technischen Voraussetzungen für die Einhebung der Beiträge und Umlagen gegeben sind. Mit Verordnung vom 8. 7. 200922 BGBl II 2009/216. wurde das nun festgestellt: Das AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz tritt mit 1. 9. 2009 in Kraft.

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