Für den Bereich der Arbeitswelt ist im Gleichbehandlungsgesetz ein Schutz vor sexueller Belästigung normiert. Da dieser Schutz aber nur innerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes, also "im Bereich der Arbeitswelt" besteht, ist es wichtig zu wissen, welche Sachverhalte genau darunter zu verstehen sind.1 Insb vor Abschluss eines Arbeitsvertrags stellt sich die Frage, wann ein Sachverhalt ausreichend Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweist, um ihn unter den Geltungsbereich des GlBG zu subsumieren.