Im Hinblick darauf, dass selbst vertretungsbefugte Angehörige gem § 284b ABGB ua sozialversicherungsrechtliche Ansprüche geltend machen können, ist eine Klage des Sachwalters auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension - sofern sich nicht in Ausnahmefällen komplexere Rechtsfragen stellen - dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer besachwalteten Person zuzurechnen und bedarf keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. OGH 12. 5. 2009, 10 ObS 11/09d.