vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Ersatz der unfallbedingten Lohnfortzahlung durch Fachverband der Versicherungsunternehmen

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/559RdW 2009, 562 Heft 9 v. 15.9.2009

Zwar ist es stRsp des OGH, dass der Ersatzanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger grundsätzlich mit der Lohnfortzahlung auf den DG übergeht (vgl zB OGH 24. 3. 1994, 2 Ob 21/94 RdW 1994, 243). Kann der Schädiger aber nicht festgestellt werden, hat der DG keinen Ersatzanspruch für die geleistete Lohnfortzahlung nach dem Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz (VOEG) gegen den Fachverband der Versicherungsunternehmungen, weil der Gesetzgeber den Kreis der anspruchsberechtigten Personen ausdrücklich auf das Verkehrsopfer bzw seine Hinterbliebenen beschränk hat.OGH 10. 6. 2009, 2 Ob 6/09k.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte