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Unterbrechung eines Wettbewerbsverfahrens wegen Konkurseröffnung über Klägerin

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2009/554RdW 2009, 561 Heft 9 v. 15.9.2009

Macht die klagende GmbH gegenüber der beklagten Mitbewerberin auf § 7 UWG (Herabsetzung eines Unternehmens) gestützte Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung geltend und wird im Lauf dieses Verfahrens, nach Erhebung der außerordentlichen Revision durch die Kl, über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet, wird das Verfahren infolge Konkurseröffnung gem § 7 Abs 1 KO unterbrochen, denn die Konkursmasse ist vom Rechtsstreit - zumindest mittelbar - betroffen, weil das Bestehen oder Nichtbestehen eines Unterlassungsanspruchs die Wettbewerbsposition und damit den Wert des Unternehmens berührt. Die Akten sind dem ErstG zurückzustellen. Eine Fortführung des Verfahrens setzt einen Aufnahmeantrag sowie einen gerichtlichen Aufnahmebeschluss voraus. OGH 9. 6. 2009, 4 Ob 74/09z.

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