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Gebührenpflicht bei außergerichtlichem Vergleich über Erbaufteilung

SteuerrechtDr. Alexander WagnerRdW 2009/542RdW 2009, 553 Heft 8 v. 17.8.2009

Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) mit Ende Juli 2008 lebt die Gebührenpflicht bislang gebührenbefreiter Tatbestände wieder auf; in diesem Sinne kann bspw ein außergerichtlicher Vergleich über eine Erbaufteilung, der bislang der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ErbSt) unterlag, Rechtsgeschäftsgebühr (außergerichtlicher Vergleich) auslösen.

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