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Echter Zuschuss oder Leistungsaustausch: Entscheidet das "öffentliche Interesse"?11Der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich die persönlichen Ansichten der Autorin wieder. Sie dankt dem Hofrat des VwGH Dr. Anton Mairinger für die kritische Durchsicht und die wertvollen Anregungen zum Typoskript.

SteuerrechtDr. Adebiola Bayer, LL.M.RdW 2009/541RdW 2009, 551 Heft 8 v. 17.8.2009

In der Rsp des VwGH zur Umsatzsteuer wird regelmäßig auf das Vorliegen eines "öffentlichen Interesses" zur Unterscheidung zwischen Zuschüssen aufgrund eines entgeltlichen Leistungsaustausches und nicht steuerbaren Subventionen Bezug genommen. Nachstehend wird nach einer allgemeinen Darstellung von Zuschüssen die Bedeutung des "öffentlichen Interesses" als Abgrenzungskriterium in der Judikatur des VwGH untersucht und den Urteilen des EuGH zu Subventionen gegenübergestellt.

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