Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) mit Ende Juli 2008 lebt die Gebührenpflicht bislang gebührenbefreiter Tatbestände wieder auf; in diesem Sinne kann bspw ein außergerichtlicher Vergleich über eine Erbaufteilung, der bislang der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ErbSt) unterlag, Rechtsgeschäftsgebühr (außergerichtlicher Vergleich) auslösen.