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Berufskrankheiten - Meniskusschaden bei einem Hausbesorger berufsbedingt?

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2009/535RdW 2009, 544 Heft 8 v. 17.8.2009

Erste Rsp zur Auslegung der Voraussetzungen der Berufskrankheit Nr 25 der Anlage 1 zum ASVG

ASVG: §§ 177, 203, Anlag 1 Nr 25

1. Nach Nr 25 der Anlage 1 zum ASVG stellen Meniskusschäden bei Bergleuten nach mindestens 3-jähriger regelmäßiger Tätigkeit unter Tag und bei anderen Personen nach mindestens 3-jähriger regelmäßiger Tätigkeit in kniender oder hockender Stellung eine Berufskrankheit dar. Der Begriff "regelmäßig" drückt dabei ein häufiges Immer-Wiederkehren der Zwangsarbeitshaltung aus.

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