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VwGH: Einkünftezurechnung bei zwischengeschalteter Aufsichtsrats-GmbH

SteuerrechtW. DoraltRdW 2009/536RdW 2009, 545 Heft 8 v. 17.8.2009

Lässt sich eine natürliche Person ihre Aufsichtsratsvergütung an eine zwischengeschaltete GmbH überweisen, liegt der simple Fall der Verfügung über die der natürlichen Person zuzurechnende Einkünfte vor.

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