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Die Verletzung von Offenlegungspflichten als Wettbewerbsverstoß

WirtschaftsrechtDr. Roman Heidinger, M.A.RdW 2009/488RdW 2009, 507 Heft 8 v. 17.8.2009

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass die Nichtvorlage von Jahresabschlüssen beim Firmenbuchgericht einen Wettbewerbsverstoß gem § 1 UWG darstellt. Durch die in der EO vorgesehenen Beugemittel drohen säumigen Unternehmern somit noch drastischere Sanktionen als die in § 283 UGB vorgesehenen Zwangsstrafen. Der vorliegende Beitrag analysiert die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Praxis.

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