Bereits in der E OGH 30. 3. 2009, 7 Ob 249/08f RdW 2009/347, wurde ausgesprochen, dass nicht gleich mehrere Gebrauchsabgabenverpflichtungen entstehen, wenn das Netz eines Verteilungsnetzbetreibers in mehreren Gemeinden/Ländern liegt. Der OGH hatte sich jedoch in jenem Fall mit der Frage der Verjährung des bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruchs nicht auseinanderzusetzen.