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Die vorzeitige AfA gem § 7a EStG in der Unternehmensbilanz

SteuerrechtMag. Franz-Robert PampelRdW 2009/469RdW 2009, 497 Heft 7 v. 16.7.2009

Nach dem Konjunkturbelebungsgesetz 200911 BGBl I 2009/27. können Unternehmen für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine vorzeitige Absetzung für Abnutzung (vAfA) iHv 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch nehmen. Steuerliche Sonderabschreibungen von Anlagevermögen sind § 205 UGB entsprechend in der Unternehmensbilanz auszuweisen. Im Folgenden soll die Behandlung der vAfA nach § 7a EStG in der Unternehmensbilanz dargestellt werden.

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