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Begriff der "Weltanschauung" im Gleichbehandlungsrecht

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2009/461RdW 2009, 493 Heft 7 v. 16.7.2009

B-GlBG: § 13 Abs 1

GlBG § 17

1. Der Oberbegriff "Weltanschauung" ist einerseits eng mit dem Begriff "Religion" verbunden, dient aber andererseits auch als Sammelbezeichnung für andere Leitauffassungen vom Leben und von der Welt als einem Sinnganzen sowie zur Deutung des persönlichen und gemeinschaftlichen Standorts für das individuelle Lebensverständnis. Weltanschauungen sind keine wissenschaftlichen Systeme, sondern Deutungsauffassungen in der Form persönlicher Überzeugungen von der Grundstruktur, Modalität und Funktion des Weltganzen.

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