ABGB § 880a
EO § 378
Die Grundsätze der Rsp, wonach der Anspruch des Garantieauftraggebers gegen den Begünstigten auf Widerruf des Abrufs einer Bankgarantie nur bei liquidem und eindeutigem Nachweis des Nichteintritts des Garantiefalls durch einstweilige Verfügung gesichert werden kann, sind auch auf den hier zu beurteilenden Standby Letter of Credit anzuwenden.