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Squeeze-out: Örtliche Zuständigkeit bei Überprüfung der Barabfindung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/432RdW 2009, 464 Heft 7 v. 16.7.2009

GesAusG § 3 Abs 1, § 6 Abs 2

JN § 120 Abs 1 Z 6

Ein Antrag eines Minderheitsgesellschafters auf Überprüfung der ihm angebotenen Barabfindung nach den Bestimmungen des Gesellschafter-Ausschlussgesetzes ist bei jenem (Firmenbuch-)Gericht zu stellen, in dessen Sprengel die Kapitalgesellschaft ihren Sitz hat.

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