In der Literatur ist derzeit strittig, ob der Übernehmer gem § 933a ABGB nur Geldersatz oder auch eine "schadenersatzrechtliche Wandlung" verlangen kann. Dieser Beitrag soll zu diesem Streitthema eine neue Diskussionsgrundlage schaffen.
In der Literatur ist derzeit strittig, ob der Übernehmer gem § 933a ABGB nur Geldersatz oder auch eine "schadenersatzrechtliche Wandlung" verlangen kann. Dieser Beitrag soll zu diesem Streitthema eine neue Diskussionsgrundlage schaffen.