BG, mit dem ua das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm und die Zivilprozessordnung geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2009), BGBl I 2009/52. Insb folgende Änderungen sind hervorzuheben: Erweiterung der Gerichtsgebührenpflichten, Entfall der Eigenhandzustellungen von Klagen, Anhebung der Betragsgrenze für das Mahnverfahren auf 75.000 EUR.