Erste Rsp zur Frage, ob ein Handelsvertretervertrag wegen mehrfacher Verletzung vereinbarter Vertragspflichten nur dann aufgelöst werden kann, wenn die letzte zur Auflösung führende Vertragsverletzung eine gewisse Mindestintensität aufweist, sowie zur Frage der Anwendbarkeit der Mitverschuldensregelung des § 23 Abs 2 HVertrG
HVertrG § 22 Abs 2, § 23 Abs 2