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Vertragsabschluss nach Ablauf der Zuschlagsfrist

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/378RdW 2009, 415 Heft 6 v. 17.6.2009

BVergG 2002: § 101

BVergG §§ 133, 274

Liegen die Gründe für den nicht erfolgten Vertragsabschluss nach Ablauf der Zuschlagsfrist in der Einflusssphäre der Klägerin (Bieterin), steht dieser kein Schadenersatz aus culpa in contrahendo zu.

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