KSchG § 5j
VO (EG) 44/2001 : Art 15 Abs 1 Buchst c
Hat eine - in einem anderen Mitgliedstaat ansässige - Versandhandelsgesellschaft einem Verbraucher ein persönlich adressiertes Schreiben zugesandt, mit dem bei ihm der Eindruck erweckt wurde, er erhalte - auch ohne Bestellung von Waren - einen Preis, wenn er diesen durch Rücksendung des beigefügten "Gewinn-Anforderungs-Zertifikats" beanspruche, kann der Verbraucher diesen Preis in der Folge nur dann bei einem Gericht seines Wohnsitzstaates einklagen, wenn