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Vermutung nach § 924 ABGB beschränkt sich auf den Zeitpunkt der Mangelhaftigkeit

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/352RdW 2009, 400 Heft 6 v. 17.6.2009

ABGB §§ 924, 1167

Die gesetzliche Vermutung nach § 924 2. Satz ABGB beschränkt sich auf die Annahme, dass ein binnen 6 Monaten nach Übergabe hervorgekommener Mangel bereits im Übergabezeitpunkt vorhanden war. Dass ein Mangel vorliegt bzw die Leistung des Übergebers mangelhaft war, muss vom Übernehmer bewiesen werden.

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