In der RV 19. 5. 2009, 206 BlgNR 24. GP, zur Änderung des HeimArbG und des ArbVG ist ua vorgesehen, dass anstelle der bisherigen Kundmachung der Heimarbeitstarife im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" die Kundmachung dieser als Verordnungen zu qualifizierenden Rechtsakte künftig im BGBl II erfolgen soll, ebenso die Kundmachung der sonstigen Beschlüsse des Bundeseinigungsamtes (Mindestlohntarife, Erklärung von KollV zur Satzung, Festsetzung von Lehrlingsentschädigungen). Damit soll ab dem Inkrafttreten der Regelung mit 1. 8. 2009 der dauerhafte Zugang zu diesen Rechtsakten und die Nachvollziehbarkeit von Änderungen besser gewährleistet sein.