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Sanierung eines Mietshauses durch Kfz-Händler - kein KollV anwendbar

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/345RdW 2009, 390 Heft 6 v. 17.6.2009

Beschäftigt ein Kfz-Händler für die private Sanierung eines in seinem Eigentum stehenden Zinshauses eigene Arbeitnehmer (hier: ua einen Installateur), kommt auf deren Dienstverhältnisse der (für den Fahrzeughandel maßgebliche) KollV-Handelsarbeiter nicht zur Anwendung. Der persönliche Geltungsbereich dieses KollV erstreckt sich nämlich auf "alle nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegende AN im Handel". Damit ist aber schon klargestellt, dass der KollV-Handelsarbeiter auf den hier kl AN nicht anzuwenden ist: Der AN wurde nicht als Handelsarbeiter, sondern als Installateur aufgenommen und beschäftigt und hat keinerlei Tätigkeit "im Handel" bzw im vom AG betriebenen Handelsgewerbe entfaltet.

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