EG: Art 18
Die polnischen Regelung, die das Recht auf Abzug der entrichteten Krankenversicherungsbeiträge von der Einkommensteuer an die Bedingung knüpft, dass diese Beiträge in Polen gezahlt worden sind, stellt eine ungerechtfertigte Beschränkung der Freizügigkeit und des freien Aufenthalts dar.