Die gemauerte und verflieste Saunalandschaft eines Hotels ist Teil des Gebäudes.
IZP nach § 108e EStG 1988 kann nicht für die Herstellungskosten eines "Gebäudes" geltend gemacht werden.
Wellnessanlage als Teil des Gebäudes
Vor dem VwGH war strittig, ob bei einem Hotel die eingebauten Sauna- und Wellnessanlage zum Gebäude und damit nicht zu den prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern zählt.