Mit dem AbgÄG 2009 wird die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 Abs 1 KStG auch auf EU/EWR-Gesellschaften ausgedehnt. Am bestehenden System der internationalen Schachtelbeteiligung ändert sich dadurch nichts. Die neue Befreiung für EU/EWR-Portfoliobeteiligungen ist aber von der internationalen Schachtelbeteiligung abzugrenzen, weil sich die Steuerneutralität nur auf internationale Schachtelbeteiligungen erstreckt und sich auch die Voraussetzungen für den "Methodenwechsel" unterscheiden.