Das AbgÄG 2009 erweitert die Nachversteuerung bei ausländischen Gruppenmitgliedern auf ein "wirtschaftliches Ausscheiden". Das wirtschaftliche Ausscheiden knüpft dabei an den Verlust der Vergleichbarkeit iSd § 4 Z 1 lit c UmgrStG an. Ausgehend von der bisherigen Rechtslage beleuchtet der Beitrag den Verlust der Vergleichbarkeit näher.