Erste Rsp zur Frage, ob im Fall einer "freiwilligen Karenz" ein Wochengeldanspruch besteht
ASVG § 122 Abs 3
Eine DN, die nach dem Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs für ihr Kind (= Ende der Pflichtversicherung) ihr Dienstverhältnis nicht wieder antritt, sondern mit ihrem DG einvernehmlich eine freiwillige Karenzierung bis zum Eintritt der Schutzfrist vor der Geburt ihres nächsten Kindes vereinbart, hat keinen Anspruch auf Wochengeld für diese neuerliche Schwangerschaft.