Erste Rsp zur Abgrenzung zwischen Anstaltspflege und Asylierung bei Alkoholintoxikation
ASVG § 120 Abs 1 Z 1, § 144
1. Der Anspruch auf Krankenbehandlung bzw Anstaltspflege setzt die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung voraus, die stets ex ante zu beurteilen ist; der Krankheitsverdacht ist dann dem Versicherungsfall der Krankheit zuzurechnen, wenn er sich durch objektiv diagnostizierbare Symptome äußert, unabhängig davon, ob sich im Nachhinein der Krankheitsverdacht bewahrheitet oder nicht.