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Stationärer Aufenthalt nach Alkoholmissbrauch - Kostentragung durch GKK?

Arbeitsrecht JudikaturSozialversicherung - LeistungsrechtRdW 2009/314RdW 2009, 359 Heft 5 v. 15.5.2009

Erste Rsp zur Abgrenzung zwischen Anstaltspflege und Asylierung bei Alkoholintoxikation

ASVG § 120 Abs 1 Z 1, § 144

1. Der Anspruch auf Krankenbehandlung bzw Anstaltspflege setzt die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung voraus, die stets ex ante zu beurteilen ist; der Krankheitsverdacht ist dann dem Versicherungsfall der Krankheit zuzurechnen, wenn er sich durch objektiv diagnostizierbare Symptome äußert, unabhängig davon, ob sich im Nachhinein der Krankheitsverdacht bewahrheitet oder nicht.

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