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Verjährungshemmung für Forderungen zwischen Ehepartnern

Arbeitsrecht JudikaturEntgeltanspruchRdW 2009/307RdW 2009, 353 Heft 5 v. 15.5.2009

Erste Rsp zur Frage, ob § 1495 ABGB auch auf Ansprüche gegenüber juristischen Personen anwendbar ist, die vom anderen Ehegatten dominiert werden

ABGB § 1495

Die Bestimmung des § 1495 ABGB, wonach der Beginn und der Lauf der Verjährungsfrist für Ansprüche zwischen Ehegatten gehemmt sind, solange die Ehe aufrecht ist, gilt nicht analog auch für arbeitsrechtliche Ansprüche einer AN gegen die AG-GmbH, deren alleiniger Geschäftsführer der (mittlerweile geschiedene) Ehegatte der AN war. Dabei handelt es sich nämlich nicht um Forderungen zwischen Ehegatten, sondern um solche gegenüber der GmbH.

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