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Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfall

Arbeitsrechtao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika DrsRdW 2009/300RdW 2009, 346 Heft 5 v. 15.5.2009

Bis zur E 9 ObA 13/06m11Vgl RdW 2006/608, 649; mit ablehnender Besprechung von Drs, RdW 2007/698, 673 ff; Spitzl, ecolex 2006, 852 ff; kritisch auch Rauch, ASoK 2007, 20 f. entsprach es hM,22Vgl FN 5. dass bei einer Dienstverhinderung durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit mit Beginn des neuen Arbeitsjahrs nur dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht, wenn es sich um eine "neuerliche" Dienstverhinderung handelt. Nachdem die oben zitierte Entscheidung des 9. Senats, in der er einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch mit Beginn des neuen Arbeitsjahrs auch bei durchgehender Dienstverhinderung bejaht hat, mehrfach kritisiert wurde, ist der 8. Senat nun mit der E 8 ObA 44/08s33Vgl RdW 2009/101, 93 ff = ÖJZ 2009/51 (Löschnigg). wieder zur ursprünglichen Rsp zurückgekehrt.

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