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"Unterschieben" einer nicht bestellten Leistung

Wirtschaftsrecht JudikaturWettbewerbsrechtRdW 2009/290RdW 2009, 340 Heft 5 v. 15.5.2009

UWG § 1 Abs 3, § 2

Erbringt ein Unternehmer eine andere als die vom Verbraucher bestellte Leistung (hier: Mixgetränk mit dem Energy-Drink "BAD DOG" statt "Red Bull"), so liegt darin jedenfalls dann eine unlautere, weil irreführende Geschäftspraktik iSd §§ 1 Abs 3, 2 UWG, wenn der Unternehmer den Verbraucher weder bei der Annahme noch beim Ausführen der Bestellung auf die Abweichung von der Bestellung hinweist und diese auch nicht offenkundig ist.

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