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Ermäßigter USt-Satz für Hallenbad

Steuerrecht JudikaturRdW 2009/267RdW 2009, 320 Heft 4 v. 17.4.2009

UStG § 10 Abs 2 Z 4 lit d

Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft ist berechtigt, die Aufwendungen iZm einem im Appartementhaus gelegenem Hallenbad (Sanierung der Badewasseraufbereitung) den einzelnen Wohnungseigentümern zum ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 % weiterzuverrechnen.

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