UStG § 10 Abs 2 Z 4 lit d
Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft ist berechtigt, die Aufwendungen iZm einem im Appartementhaus gelegenem Hallenbad (Sanierung der Badewasseraufbereitung) den einzelnen Wohnungseigentümern zum ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 % weiterzuverrechnen.