RL 90/435/EWG : Art 4 Abs 1
Da sich Belgien bei der Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie für das Befreiungssystem entschieden hat, darf es den Abzug von Dividenden, die eine Muttergesellschaft mit Sitz in Belgien von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften bezieht, nicht auf den im Besteuerungszeitraum erzielten Gewinn der Muttergesellschaft beschränken.